Allgemeine Kundeninformation zu Geschäften in Anlagen in Vermögensanlagen
Informationen zu Risiken, Status, Kosten, Interessenkonflikten und Zuwendungen für Anleger in Vermögensanlagen
Allgemeine Informationen zu ANEAS
Vorwort
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
mit dieser allgemeinen Information möchten wir Ihnen einen Überblick über das Unternehmen Aneas Finance GmbH und unsere Dienstleistungen auf der bereitgestellten digitalen Transaktionsoberfläche auf aneas-finance.de (im Folgenden „ANEAS“) und die damit verbundenen Kosten und Nebenkosten sowie Risiken vermitteln.
Daneben wollen wir Sie über die mit dem Erwerb von Finanzanlagen, worunter im Folgenden auch Vermögensanlagen gemäß Vermögensanlagegesetz zu verstehen sind, einhergehenden Risiken informieren. Dies beinhaltet auch das Risiko des Totalverlustes der gesamten Finanzanlage und über das Ausmaß der Schwankungen des Preises (Volatilität) und etwaige Beschränkungen des Marktes für solche Finanzanlagen hinaus.
Zudem geben wir Ihnen einen Überblick hinsichtlich der anfallenden Kosten bei einer Anlagevermittlung über ANEAS; über Zuwendungen, die wir von Dritten, insbesondere von Projektträgern (im Folgenden auch „Emittenten“ genannt) erhalten oder an Vertriebspartner gewähren und über mögliche Interessenkonflikte.
Dabei tragen wir verschiedenen gesetzlichen Anforderungen Rechnung, die der Verbesserung des Anlegerschutzes oder des Verbraucherschutzes dienen. Das gesetzlich vorgesehene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (nicht-kundiger Anleger, insbesondere Privatkunden und kundige Anleger, insbesondere professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien). Aneas Finance GmbH bietet Anlagevermittlung nur für berufliche oder gewerbliche Anleger und professionelle Kunden an.
Dies hat beispielsweise zur Folge, dass wir für Sie im Rahmen des Vermittlungsprozesses auf ANEAS eine sogenannte Angemessenheitsprüfung oder eine „Kenntnisprüfung und Simulation der Fähigkeit, Verlust zu tragen“ durchführen. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auch Angaben zu Ihren Kenntnissen und Erfahrungen im Zusammenhang mit Finanzanlagen einzuholen, um Sie bei Ihrer Anlageentscheidung durch geeignete Warnhinweise bei einer wohlinformierten, eigenverantwortlichen Anlageentscheidung zu unterstützen.
Weitergehende Informationen erhalten Sie im Rahmen des Investmentprozesses in den dort bereitgestellten Dokumenten. Bitte nehmen Sie diese immer gewissenhaft zur Kenntnis. Daneben besteht während der Angebotsphase eines Finanzierungsprojektes die Möglichkeit, im Bereich „Fragen & Antworten“ mit dem Emittenten in Kontakt zu treten.
Inhalt
- Angaben zur Aneas Finance GmbH
- Emittenten
- Grundsätze im Umgang mit Interessenkonflikten
- Information über den Zielmarkt der vermittelten Finanzanlagen
- Allgemeine Information über Zuwendungen und Kosten
- Allgemeine Information über Risiken bei der Anlage in Vermögensanlagen
I | Angaben zur Aneas Finance GmbH
Name und Sitz:
Aneas Finance GmbH
Im Zukunftspark 4
74076 Heilbronn
Gesetzliche Vertreter:
Geschäftsführer: Marcus Ferdinand Langemack
Kontakt:
Telefon: +49 151 431 400 72
E-Mail: info@aneas-finance.de
Register: Amtsgericht Stuttgart
Handelsregisternummer: HRB 799145 B
USt-Id.: (ausstehend)
Eingetragener Finanzanlagevermittler nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO.
Registernummer: D-F-136-4BD8-95
Erlaubnisbehörde: Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken, Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn
Registrierungsbehörde: Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken, Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn
Zu überprüfen im Vermittlerregister unter:
http://www.vermittlerregister.info/recherche
Kommunikationsmittel und -sprache:
Sie können mit uns persönlich, fernmündlich oder schriftlich in deutscher und englischer Sprache kommunizieren. Für rechtsverbindliche Erklärungen und Informationen gilt die deutsche Sprachfassung als verbindlich. Informationen und Warnhinweise von Aneas Finance GmbH an Kunden stellen wir nur in deutscher Sprache bereit.
Keine Anlageberatung
Aneas Finance GmbH erbringt weder die Dienstleistung der Anlageberatung noch die Honorar-Anlageberatung. D.h. wir geben grundsätzlich keine konkreten Empfehlungen für Anlagemöglichkeiten in Finanzprodukte oder Vermögensanlagen ab, die auf ANEAS angeboten werden.
Aneas Finance GmbH stellt lediglich den Anlagevermittlungsprozess zwischen Emittent (Projektträger) und Anleger (Investor) her. Auf dem Sekundärmarkt (Forum) vermittelt die Aneas Finance GmbH den Kontakt zwischen den Kauf- und Verkaufsinteressenten (Inseratssystem).
Sie als Anleger (Investor) treffen stets eine eigenverantwortliche Anlageentscheidung.
Gemäß Art. 246d § 1 Nr. 4. EGBGB wird informiert, dass es sich bei dem Aneas Finance GmbH um einen Unternehmer handelt.
Aneas Finance GmbH erbringt die Dienstleistungen Ermöglichung einer „Zeichnung der Vermögensanlage im Rahmen der Erstemission“, „Verwaltung der Vermögensanlagen“ und „Betrieb eines Inseratssystems als Sekundärmarkt“ wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben. Aneas Finance GmbH bietet diese Dienstleistungen nur professionellen oder kundigen Anlegern (berufliche oder gewerbliche Kunden), sodass keine Informationen gem, Art. 246d EGBGB notwendig sind.
Es bestehen keine unmittelbaren vertraglichen Ansprüche zwischen Anleger (Investor) und der Aneas Finance GmbH hinsichtlich der Zins- und Rückzahlungsansprüche der Finanzanlage oder Vermögensanlage. Hier hat der Anleger einen Anspruch nur gegen den Emittenten (Projektträger).
Risikohinweis
Bei den auf ANEAS vermittelten Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagegesetz handelt es sich nicht um Verbraucherverträge, weil der Anleger (Investor) in die Position des Kreditgebers/Anlegers/Investors/Kapitalgeber/Gesellschafter eintritt und nicht als Verbraucher handelt.
II | Emittenten
Die Aneas Finance GmbH als Finanzanlagenvermittler bietet zurzeit Vermittlungsleistungen in Bezug auf die Vermögensanlagen von Emittenten an, die auf der Internetseite www.aneas-finance.de gelistet sind. Die konkreten Angaben zur Identität der Emittenten entnehmen Sie den Projektdetails die im jeweiligen Projekt veröffentlicht sind.
III | Grundsätze im Umgang mit Interessenkonflikten
1. Einleitung
Nachstehend informieren wir Sie über mögliche Interessenkonfliktpotenziale und wie wir bei der Aneas Finance GmbH dafür sorgen, trotz dieser Interessenkonfliktpotenziale eine interessengerechte Behandlung Ihrer Vermittlungswünsche sicherzustellen.
Auf Ihren Wunsch werden wir Ihnen darüber hinaus gern weitere Einzelheiten zu möglichen Interessenkonflikten und den von uns zu deren Handhabung getroffenen Vorkehrungen zur Verfügung stellen.
2. Behandlung möglicher Interessenkonflikte
a) Interessenkonflikte zwischen der Aneas Finance GmbH und Ihnen als Anleger (Investor)
Damit wir das Vertrauen nicht verlieren, das Sie uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung entgegenbringen, haben wir die möglichen Interessenkonflikte untersucht, die zwischen Ihnen als unserem Kunden für die Vermittlung von Finanzanlagen und uns als Vermittler von Vermögensanlagen möglicherweise bestehen könnten.
Mögliche Konflikte zwischen Ihren Interessen als Kunde und uns könnten in folgenden Dienstleistungsbereichen auftreten:
- Vermittlung von Finanzanlagen im Rahmen der Erstemission
- Herstellung von Kontakten zu anderen Anlegern im Rahmen des Sekundärmarktes (Inseratssystem).
Im Bereich der Erstemission stellen wir dem Emittenten (sog. Projektträger) unsere Expertise zur Platzierung von Vermögensanlagen zur Verfügung. Diese Nähe zum Management der Emittenten führt zu potenziellen Interessenkonflikten.
Wir erhalten für die Veröffentlichung des Vermögensanlageangebots auf aneas-finance.de in der Regel Zuwendungen. Hierzu gehören umsatzabhängige Provisionen, die vom Emittenten aus dem an ihn gewährten Kapital an uns erfolgsabhängig gezahlt werden.
Daneben können Vertriebsprovisionen oder Platzierungsprovisionen anfallen oder es werden Gebühren für die Information über die Existenz von Kauf- und Verkaufsorders über das Inseratssystem zwischen verschiedenen Anlegern erhoben. Zudem könnten Interessenkonflikte daraus entstehen, dass wir Zuwendungen an institutionelle Anleger oder weitere Vertriebspartner gewähren, wenn diese größere Investments über aneas-finance.de tätigen.
Wir haben durch eine Reihe organisatorischer Vorkehrungen dafür Sorge getragen, dass sich Interessenkonflikte zwischen Ihnen und uns nicht zu Ihrem Nachteil auswirken können.
Die Aneas Finance GmbH spricht grundsätzlich keine Empfehlungen zur Anlage in die auf aneas-finance.de angebotenen Finanzanlagen aus, damit sich die Anreize durch Zuwendungen nicht auf Ihre eigenverantwortliche Anlageentscheidung auswirken können.
Eigene Analysen zu den im Rahmen der Schwarmfinanzierungsplattform angebotenen Finanzanlagen erstellen wir nicht, sodass auch dort eine Auswirkung zu Ihrem Nachteil ausgeschlossen werden kann.
Zuwendungen, die wir von dem Emittenten erhalten, dienen zudem der Bereitstellung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastruktur für die Vermittlung der Finanzanlagen auf ANEAS und somit der Qualitätsverbesserung.
Einen erheblichen Anteil der erhaltenen Zuwendungen investieren wir in einen aufwändigen Auswahlprozess für die auf aneas-finance.de präsentierten Emittenten und die von diesen angebotenen Finanzanlagen. Auch diese strenge Vorauswahl stellt eine Qualitätsverbesserung für Ihre Anlageentscheidungen dar, ist aber in keiner Weise als Empfehlung zu werten.
Den Erhalt oder die Gewährung von Zuwendungen legen wir Ihnen in Kapitel VIII. dieser allgemeinen Information und damit bereits bei der Anbahnung der Geschäftsbeziehung vollständig offen. Daneben erhalten Sie detaillierte Informationen über die Art und Höhe der Zuwendungen in den jeweiligen Anlagebedingungen der einzelnen Emissionen. Weitere Einzelheiten hierzu werden wir Ihnen gern auf Nachfrage mitteilen.
b) Interessenkonflikte zwischen Mitarbeitern der Aneas Finance GmbH und Ihnen als Anleger (Investor)
Unser Erfolg hängt maßgeblich von der Integrität unserer Mitarbeiter ab. Im Rahmen des Einstellungsprozesses prüfen wir deshalb die Zuverlässigkeit unserer Mitarbeiter und verpflichten alle Mitarbeiter auf die Einhaltung höchster Verhaltensstandards. Die Einhaltung wird jährlich intern im Rahmen unseres Compliance-Konzepts kontrolliert.
Unzulässige Praktiken in Kenntnis der von Ihnen erteilten Aufträge haben wir in einer Arbeitsanweisung untersagt, deren Beachtung durch die Geschäftsführung überwacht wird. Mögliche negative Einflussnahmen auf unsere Mitarbeiter durch von Dritten angebotene Zuwendungen, Vergünstigungen oder sonstige Annehmlichkeiten schließen wir durch interne Regelungen aus.
Wir haben verschiedene Maßnahmen zur Sicherstellung eines angemessenen Vergütungssystems ergriffen, die darauf ausgerichtet sind, sicherzustellen, dass die Interessen der Anleger kurz-, mittel- oder langfristig nicht beeinträchtigt werden. Dazu zählen u.a.:
- die Führung eines Konflikt-Registers, um mögliche Interessenskonflikte zu identifizieren
- die Führung eines Vergütungsmonitors, um mögliche Interessenkonflikte zu identifizieren
- die Beschränkung von Geschäften der Mitarbeiter in Finanzanlagen, die auf ANEAS angeboten werden
- Offenlegung von Geschäften der Mitarbeiter gegenüber der Aneas Finance GmbH, die Mitarbeiter in Finanzanlagen auf ANEAS tätigen
- die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter zu Compliance-Themen
- strenge Regelungen für Mitarbeiter zum Umgang mit vertraulichen Informationen
- strenge Regelungen für Mitarbeiter zur Annahme von Mandaten und Nebentätigkeiten.
Die Gefahr einer unzulässigen Verwendung von Insiderinformationen vermeiden wir durch verschiedene organisatorische Vorkehrungen. Die aus der privaten Vermögenssphäre unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen möglicherweise resultierenden Interessenkonflikte reduzieren wir durch Prüfungen durch die Geschäftsführung. Wir haben organisatorische Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die Einflussnahme unserer Mitarbeiter auf die Zuteilung an einzelne Kunden bei überzeichneten Emissionen ausgeschlossen ist. Gleichwohl haben wir unsere Mitarbeiter angewiesen, dass solche Einflussnahmen unzulässig sind.
Theoretisch mögliche Interessenkonflikte durch Mandate oder Beteiligungen unserer Entscheidungsträger bei anderen Emittenten oder mit diesen verbundenen Unternehmen oder Institutionen werden durch die Geschäftsführung erhoben, bewertet und kontrolliert, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.
Das Bestehen entsprechender Kontrollprozesse wird jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer im Rahmen einer Prüfung nach § 24 FinVermV überprüft.
c) Interessenkonflikte zwischen verschiedenen Kunden der Aneas Finance GmbH auf Anlegerseite
Konflikte zwischen den unterschiedlichen Interessen unserer Kunden können in folgenden Bereichen auftreten:
- Veröffentlichung von Verkaufsangeboten für Finanzanlagen im Inseratssystem.
Um Ihnen als Anleger die Möglichkeit zu eröffnen, Finanzanlagen auch nach Abschluss der Erstemission zu kaufen oder zu verkaufen, betreibt die Aneas GmbH ein Inseratssystem (Forum) auf ANEAS. Dazu veröffentlicht die Aneas Finance GmbH die Verkaufsinteressen über die ANEAS, damit Käufer und Verkäufer in Kontakt treten können und das Geschäft über die Anschaffung bzw. Veräußerung von Finanzanlagen, nämlich den Kauf- und Abtretungsvertrag einschließlich der Bezahlung des Kaufpreises, außerhalb der ANEAS im direkten Austausch abschließen können. Alle Verkaufsinserate werden grundsätzlich nach Priorität erfasst und veröffentlicht. Wir weisen darauf hin, dass der Kunde jedoch keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages hat. Dem Käufer bzw. Verkäufer werden die gegenseitigen Kauf- bzw. Verkaufswünsche lediglich offengelegt. Es ist die freie Entscheidung der jeweiligen Parteien, ob ein Geschäft über die angebotene Finanzanlage und mit dem Interessenten außerhalb ANEAS zustande kommt oder nicht. Die Aneas Finance GmbH stellt lediglich sicher, dass die Kauf- oder Verkaufsangebote innerhalb der vereinbarten Service-Levels sichtbar sind und keine Kunden bei der Bereitstellung dieser Information ungleich behandelt werden.
IV | Information über den Zielmarkt der vermittelten Finanzanlagen
Für alle vermittelten Finanzanlagen auf ANEAS besteht nachfolgende einheitliche Zielmarktdefinition. Mit der Festlegung des Zielmarktes werden insbesondere die Kundengruppen und deren notwendige Anlagepräferenz und die Eignung der Anleger (Investoren) beschrieben, an die sich das vermittelte Produkt aus Sicht des Emittenten der Finanzanlage planmäßig richtet.
Kundenkategorie
Berufliche oder gewerbliche Kunden gem. § 2 I Nr. 4 VermAnlG oder professionelle Kunden im Sinne des §§ 67,68 WpHG.
Anlagehorizont
Der Anleger muss einen mittelfristigen Anlagehorizont verfügen, da die Laufzeit der Finanzanlagen zwischen 2 bis zu 5 Jahre betragen kann.
Verlusttragfähigkeit
Dem Anleger sollte ebenfalls bewusst sein, dass er generell mit den vermittelten Finanzanlagen einen Verlust von bis zu 100 % (Totalverlust) des Anlagebetrages tragen können muss. Daraus könnte sich eine Gefährdung des Vermögens des Anlegers (Investors) über den Totalverlust seiner Finanzanlage hinaus bis hin zu einer Insolvenz ergeben, wenn er z.B. den Anlagebetrag in die Finanzanlage fremdfinanziert hat. Die Finanzanlagen beinhalten keine Nachschusspflicht für die Anleger (Investoren). Eine zusätzliche Zahlungsverpflichtung in Form einer Nachschusspflicht ist daher im Anwendungsbereich ausgeschlossen.
Kenntnisse und/oder Erfahrungen
Die Anleger sollten über Kenntnisse und/oder Erfahrungen mit Finanzanlagen insbesondere mit Vermögensanlagen nach dem VermAnlG als Finanzprodukte verfügen und sich über das Risiko einer solchen Anlage bewusst sein. Fehlende oder nur geringe Erfahrungen mit Finanzanlagen können durch umfassende Kenntnisse über gleichartige Finanzprodukte ausgeglichen werden. ANEAS wird die Angemessenheit der Anlage in einer Angemessenheitsprüfung bei jeder Vermittlung abfragen und dokumentieren.
Hinweis
Die Vermittlung der Finanzanlagen auf ANEAS erfolgt beratungsfrei. D.h. eine beabsichtigte Zeichnung wird nur im Hinblick auf die allgemeine Produkteignung in Bezug auf die Zielmarktkriterien, Kundenkategorie sowie Kenntnisse und Erfahrungen geprüft.
V | Allgemeine Information über Zuwendungen und Kosten
1. Einleitung
Wir bieten Ihnen über ANEAS eine hochwertige und Rechtsvorschriften unterliegende Vermittlungsdienstleistung für Finanzanlagen, insbesondere Vermögensanlagen, an und unterstützen Sie fachkundig durch eine Kenntnisprüfung und ggf. Warnhinweise bei Ihrer selbstbestimmten Anlageentscheidung unter Berücksichtigung Ihrer Erfahrungen und Kenntnisse sowie Ihrer Fähigkeit, Verluste zu tragen.
Der Betrieb einer hochverfügbaren und digitalen Transaktionsoberfläche für die Anlagevermittlung in Finanzanlagen ist für uns mit einem kostenintensiven personellen und organisatorischen Aufwand verbunden. Zur Deckung dieses Aufwandes und der Erwirtschaftung eines angemessenen Gewinns erhalten wir Zuwendungen von den Emittenten. Diese Zuwendungen werden in der Regel in Form von Geldzahlungen geleistet. Dabei stellen wir organisatorisch sicher, dass diese Zuwendungen Ihren Interessen als Kunde nicht entgegenstehen, sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität der von uns erbrachten Dienstleistungen zu verbessern und auf einem möglichst hohen Niveau aufrecht zu erhalten.
2. Arten von Zuwendungen, Kosten und Zuwendungsmodellen
Kosten sind Gebühren oder Provisionen, die zwischen Ihnen als Anleger (Investor) und der Aneas Finance GmbH direkt erhoben und abgerechnet werden.
Zuwendungen sind dagegen Zahlungen, die an die Aneas Finance GmbH von Dritten im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung auf ANEAS gewährt werden oder die wir im Zusammenhang mit der Vermittlung Dritten gewähren.
Zuwendungen können in Geldzahlungen oder in unentgeltlichen Zuwendungen vorkommen. Zu den als Geldzahlung geleisteten Zuwendungen zählen sämtliche Formen von einmaligen und laufenden Geldleistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Krediten.
Unentgeltliche Zuwendungen können z.B. durch die kostenlose Bereitstellung von Sachmitteln wie Prospekten, Videos etc. erfolgen.
a) Kosten bei der Vermittlung von Finanzanlagen
Für die Anlage in eine Finanzanlage entstehen dem Anleger (Investor) über den Anlagebetrag hinaus im Rahmen der Erstemission ggfs. Kosten, wie z.B. Aufgelder, im Höhe und im Rahmen des jeweiligen projektspezifischen Konditionen. Die konkreten Angaben zu einschlägigen projektspezifischen Konditionen entnehmen Sie den Projektdetails die im jeweiligen Projekt veröffentlicht sind.
b) Zuwendungen bei Finanzanlagen an die Aneas Finance GmbH
Der Emittent wird für die Abwicklung der Vermögensanlage eine Provision in Höhe von bis zu 10 % zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bezogen auf den Gegenwert der Vermögensanlage an die Aneas Finance GmbH leisten. Hierzu wird der Emittent in der Regel Teile des Emissionserlöses aus der Vermögensanlage verwenden.
Daneben erhält die Aneas Finance GmbH für die laufende Verwaltung der Vermögensanlage über die Laufzeit weitere Gebühren in Höhe von bis zu 5,0 % zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro Jahr bezogen auf den Gegenwert der Vermögensanlage sowie eine endfällige Gebühr bis zu 6 % zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Hierzu wird der Emittent in der Regel Teile des Emissionserlöses aus der Vermögensanlage verwenden.
Daneben kann die Aneas Finance GmbH für diverse Dienstleistungen Kosten berechnen, welche mit einem Stundensatz von bis zu EUR 350,- zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer vergütet werden.
c) Kosten bei der Verwaltung von Finanzanlagen
Für die laufende Verwaltung der Vermögensanlage entstehen dem Anleger (Investor) über die Laufzeit weitere Gebühren in Höhe von bis zu 500 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro Jahr pro Vermögensanlage. Diese Gebühren werden dem Anleger (Investor) in Rechnung gestellt. Daneben entstehen dem Anleger (Investor) über die Laufzeit weitere Gebühren für die Verwahrung des Anlagekapitals durch einen Treuhänder in Höhe gem. GnotKG.
Sie können bei uns zu jeder Finanzanlage eine Aufstellung, die nach den einzelnen Zuwendungsposten aufgegliedert ist, anfragen. Bitte wenden Sie sich dazu an: info@aneas-finance.de
3. Zahlungsmöglichkeiten des Anlegers
Die Anlagebeträge für das Projekt zahlen Sie direkt per SEPA-Überweisung an den Treuhänder. Dieser Treuhänder verwahrt Ihr Anlagekapital bis zur erfolgreichen Abschlusses der Emission und koordiniert Zins-/ Dividenden-/ und Rückzahlungen an die Anleger (Investoren). Die Plattform ist nicht berechtigt, solche Zahlungen entgegenzunehmen oder weiterzuleiten. Die Gebühren für Inserate bei Verkäufen oder Käufen über das Forum werden im SEPA-Lastschriftverfahren von der Aneas Finance GmbH von Ihrem Konto eingezogen. Für die Bearbeitung der Überweisungen oder Einzugsermächtigung können bei Ihrem Kreditinstitut oder sonstigen Zahlungsdienstleistern Gebühren anfallen.
VI | Allgemeine Information über Risiken bei der Anlage in Vermögensanlagen
1. Einleitung
Der Erwerb von Finanzanlagen, die auf ANEAS vermittelt werden, kann mit erheblichen Risiken verbunden sein, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können (Totalverlustrisiko).
Anlagen in Finanzanlagen sind riskant und sollten nur als Teil eines diversifizierten Portfolios erfolgen. Jede Anlage kann einen Totalverlust der Anlagesumme zur Folge haben.
Die Angebote der Aneas Finance GmbH richten sich deshalb ausschließlich an berufliche oder gewerbliche Kunden, die ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen haben, um die Risiken von Finanzanlagen zu verstehen und eigenverantwortliche Anlageentscheidungen zu treffen.
Für die auf ANEAS angebotenen Finanzanlagen werden keine von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekte erstellt, da der Gesetzgeber dies ausdrücklich zugelassen hat. Weitergehende Informationen erhält der Anleger unmittelbar vom Anbieter oder Emittenten der jeweiligen Finanzanlage. Die notwendigen Kontaktdaten können Sie aus den einschlägigen veröffentlichten Projektdetails entnehmen.
2. Allgemeine Hinweise zu Vermögensanlagen auf ANEAS
Als Inhaber einer Finanzanlage in Form einer Vermögensanlage sind Anleger Gläubiger oder Gesellschafter des Emittenten (des Schuldners). Wie jeder Gläubiger oder Gesellschafter tragen Anleger also bestimmte typische Risiken, über die wir Ihnen nachstehend einen kurzen zusammenfassenden Überblick geben.
a) Bonitätsrisiko
Unter dem Bonitätsrisiko versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Illiquidität des Schuldners, hier also des Emittenten bzw. Projektträgers der Finanzanlage, d.h. eine mögliche, vorübergehende oder endgültige Unfähigkeit zur termingerechten Erfüllung seiner Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen für den Kredit. Alternative Begriffe für das Bonitätsrisiko sind das Schuldner- oder Emittentenrisiko. Die bei der Aneas Finance GmbH angebotenen Finanzanlagen unterliegen keiner gesetzlichen vorgeschriebenen Einlagensicherung. Finanzanlagen, die über ANEAS angeboten werden, sind weder durch die gemäß Richtlinie 2014/49/EU geschaffenen Einlagensicherungssysteme noch durch die gemäß Richtlinie 97/9/EG geschaffene Anlegerentschädigungseinrichtungssysteme geschützt. Die Insolvenz des Emittenten führt deshalb regelmäßig zum Totalverlust des Anlagebetrages.
b) Risikokonzentration und Klumpenrisiko
Es ist von besonderer Bedeutung für den Anleger, sich das Totalverlustrisiko aus einer Finanzanlage in Form von Vermögensanlagen vor Augen zu führen und stets zur Risikoverringerung eine angemessene Diversifikation umzusetzen. D.h. der Anleger sollte sein Kapital auf mehrere Anlagen verteilen und er sollte stets nur einen kleinen Teil seines Vermögens in Hochrisikoanlagen wie Vermögensanlagen investieren. Eine Diversifikation kann dem Entstehen von unerwünschten Risikokonzentrationen und Klumpenrisiken (zu viele Anlagen bei einem Emittenten oder im selben Konzern des Projektträgers) entgegenwirken. Ein Anleger sollte immer darauf achten, nicht alles „auf eine Karte“ zu setzen, da dies ein unnötig hohes Risiko mit sich bringt, für das die in Finanzanlagen vermittelten Produkte nicht geeignet sind. Durch die Diversifikation lässt sich das Konzentrationsrisiko senken, wobei der Grad der Risikoreduzierung davon abhängt, wie unabhängig sich die Werte in diversifizierten Anlageportfolios entwickeln. Grundsätzlich ist es möglich, Verluste einer Anlage durch Gewinne einer anderen Anlage auszugleichen, um im diversifizierten Portfolio einen angemessenen und tragfähigen Ertrag zu erzielen und sich vor übermäßigen Verlusten zu schützen.
c) Konjunkturrisiko
Mit Konjunktur bezeichnet man im Allgemeinen die Geschäftslage einer Volkswirtschaft. Sie wird durch Angebot und Nachfrage geregelt und verläuft zyklisch. Man geht dabei von einem ständig wiederkehrenden Konjunkturzyklus aus.
Das Konjunkturrisiko ist ein Kriterium einer Finanzanlage und bezeichnet das Risiko, welches durch die Schwankungen innerhalb des Konjunkturzyklus hervorgerufen wird. Die Konjunktur steigt und fällt. Diese Konjunkturentwicklung sollte jeder Anleger und jeder potentielle Anleger beobachten und bewerten können, damit er keine falschen Entscheidungen für seine persönliche Vermögensanlage fällt. Oft berücksichtigen Anleger die Konjunkturentwicklungen nicht und tätigen eine Anlage zum falschen Zeitpunkt oder halten Finanzanlagen in einer ungünstigen Konjunkturphase. Um Verluste zu vermeiden, sollten Anleger Konjunkturentwicklungen für ihre Anlageentscheidung berücksichtigen.
Ein Konjunkturzyklus bewegt sich wellenförmig auf dem langfristigen ökonomischen Wachstumspfad. Ein durchschnittlicher Zyklus dauert zwischen drei und acht Jahren und besteht aus vier Phasen: Die erste Phase ist das Ende der Rezession, auch Depression genannt, anschließend kommt der Aufschwung, die Erholung. Daraufhin folgen der Konjunkturboom mit dem oberen Wendepunkt und schließlich der Abschwung, die Rezession. Die Dauer und das Konjunkturrisiko der einzelnen wirtschaftlichen Phasen variieren. Auch die Auswirkungen auf die einzelnen wirtschaftlichen Bereiche sind unterschiedlich. Die Konjunkturzyklen aus anderen Ländern laufen nicht parallel. Sie können vor- oder nachlaufen.
Alle wirtschaftlichen Aktivitäten haben Auswirkungen auf eine Volkswirtschaft und so auch auf das Risiko von Vermögensanlagen. Das Risiko schwankt meist mit einem Vorlauf parallel zum Zyklusverlauf der Konjunktur. Für Sie als Anleger bedeutet das, dass manche Anlagen in einer bestimmten Konjunkturphase empfehlenswert und Gewinn versprechend sind. In anderen Phasen können sie Verluste einbringen. Entscheidend ist das genaue Timing, das heißt, die Wahl des Zeitpunkts einer Anlage und deren Veräußerung. Denn nur so bestimmen Sie, ob Ihre Anlageentscheidung gut oder schlecht ist. Anleger sollten ihre Anlage in Finanzanlagen zunächst unter konjunkturellen Aspekt bewerten. Korrigieren Sie gegebenenfalls Ihre zuvor anders eingeschätzten Anlageentscheidungen, um eine bessere Entwicklung zu erzielen.
Auf Veränderungen in der staatlichen Konjunktur- und Finanzpolitik reagieren Finanzanlagen. Binnenwirtschaftliche Ereignisse beeinflussen Finanzanlagen genauso stark wie Streiks, die sich auf die gesamtwirtschaftliche Situation einer Nation ausgebreitet haben. Daher können auch in den Bereichen, in denen die Entwicklungsaussichten gut waren, Rückschläge an Kapital- und Devisenmärkten auftreten, die auch Finanzanlagen beeinflussen.
d) Inflationsrisiko
Unter dem Inflationsrisiko versteht man das Kaufkraftrisiko. Dieses Risiko definiert die Gefahr, die entsteht, wenn ein Anleger auf Grund einer Geldentwertung einen Vermögensschaden erfährt. Das Risiko setzt sich aus dem Realwert des vorhandenen Vermögens und dem realen Ertrag, welcher durch das Vermögen erwirtschaftet werden kann, zusammen.
Anleger sollten auf die Realverzinsung achten. Die Realverzinsung beschreibt den Zins, der sich als Differenz zwischen Rendite und Inflationsrate ergibt. Berücksichtigt man die Versteuerung des Einkommens aus Kapitalvermögen, dann kann nicht immer wenigstens ein Ausgleich des Kaufkraftverlustes erreicht werden.
Hinzu kommt, dass eine Inflationsrate von 4 bis 5 Prozent per anno einen Geldwertschwund von ca. einem Viertel in 6 Jahren erzeugen würde. Das bedeutet, dass innerhalb von 12 Jahren die Hälfte der Kaufkraft des Geldvermögens schwindet.
Schon bei einer Inflation von nur 2 bis 2,5 Prozent, welche das langfristige Mittel der vergangenen Jahrzehnte darstellt, schrumpft die Realwertentwicklung, die Anleger bei einer Geldanlage in Finanzanlagen erzielen, auf ein Minimum zusammen. So bleiben bei angenommenen 6 Prozent Zinsen nach Abzug der oben beispielsweise genannten Inflation nur noch 3,5 bis 4 Prozent Rendite übrig und das vor Steuern auf die Zinserträge, die ggf. in Abzug gebracht werden müssen.
e) Länderrisiko
Vom Länder- und Transferrisiko spricht man, wenn ein Schuldner aus dem Ausland seine Tilgungs- und Zinsleistungen nicht fristgerecht oder gar nicht leisten kann, obwohl er liquide ist. Diese Situation kann bei einer fehlenden Transferfähigkeit oder fehlender Transferbereitschaft seines Sitzlandes entstehen.
Das Länderrisiko beinhaltet in diesem Zusammenhang auch die Gefahr einer politischen und wirtschaftlichen Instabilität. Das heißt, dass Zahlungen auch aus Devisenmangel oder Transferbeschränkungen ins Ausland ausbleiben können. Das Transferrisiko kann man nicht absichern, denn Ereignisse, die stabilisierend wirken, können zu einer staatlichen Einflussnahme im politischen und sozialen System führen, besonders auf die Bedienung von den jeweiligen Auslandsschulden und auf die Zahlungseinstellung zu dem jeweiligen Land.
Der Devisen- und Kapitalmarkt ist weltweit verflochten. Deshalb können politische Ereignisse wie beispielsweise Änderungen im Verfassungssystem Risiken in Finanzanlagen beeinflussen. Des Weiteren können sich Änderungen in der Wirtschaftsordnung, der politischen Machtverhältnisse, nationale und internationale Krisensituationen, Revolutionen, Kriege oder Naturgewalten sowohl positiv als auch negativ auf die Entwicklung der Projektrisiken auswirken.
f) Währungsrisiko
Das Währungsrisiko ist das Risiko, welches Anleger aufnehmen, wenn sie Finanzanlagen in einer fremden Währung kaufen. Der Kurs der fremden Währung kann gegenüber der eigenen Währung steigen oder sinken. Wenn der zuvor zu Grunde liegende Devisenkurs sinkt, dann sinkt auch der Wert der Anlage.
Wenn der Euro beispielsweise aufgewertet wird, ist die Folge die Abwertung der Auslandswährungen. Das heißt, die ausländischen Vermögenspositionen, die in Euro bewertet werden, fallen in ihrem Wert und dass umso stärker, je höher der Euro steigt.
Fundamentale Faktoren für die Schwankung von Devisenkursen sind die jeweilige Inflationsrate eines Landes, die Einschätzungen der Konjunkturentwicklung, die Zinsdifferenzen zum Ausland sowie die weltpolitische Situation und die Sicherheit der Geldanlage. Die Sicherheit der Geldanlage ist ein Save-Heaven-Argument. Die Politik eines Landes und die politische Stabilität kann zu Vertrauenskrisen der Bürger führen. Diese psychologischen Aspekte können ebenfalls die Währung eines Landes schwächen. Somit steigt das Währungsrisiko.
g) Liquiditätsrisiko
Liquidität bedeutet Zahlungsfähigkeit, also die Höhe der „flüssigen Mittel“. Das Liquiditätsrisiko einer Anlage bestimmt die Möglichkeiten eines Anlegers, seine Finanzanlage jederzeit zu einem marktgerechten Preis verkaufen zu können. Diese Situation tritt immer dann ein, wenn Anleger, die Vermögenswerte verkaufen wollen, dies unabhängig vom angebotenen Volumen ohne erhebliche Preisabschläge verkaufen können.
Bei dem auf ANEAS gebotenen Inseratssystem gibt es keine Angaben und Informationen zur Tiefe und Breite des Marktes. Aussagen zur Liquidität des Marktes können nicht gemacht werden. Anleger sollten davon ausgehen, dass es bei dem Inseratssystem keine Liquidität für Finanzanlagen gibt.
Das Liquiditätsrisiko ist oft auch nachfrage- oder angebotsabhängig. Ist der Markt eng oder illiquide, dann wird es schwieriger, Teilbeträge von Finanzanlagen zu kaufen oder zu verkaufen. Anleger sollten grundsätzlich davon ausgehen, dass keine Umsätze über das Inseratssystem stattfinden. Es kann sein, dass es entweder nur Angebot oder nur Nachfrage gibt. Bei diesen Bedingungen müssen Anleger damit rechnen, dass Transaktionen nicht zustande kommen.
h) Kostenrisiko
Das Kostenrisiko beschreibt das Risiko, das sich aus Preisveränderungen bei Finanzanlagen ergeben kann. Die Aneas Finance GmbH bietet in der Regel Finanzanlagen im Bereich der Sanierung/Krise/Insolvenz an. Bei derartigen Projekten können Kostenänderungen zu erheblichem Risiko für den Anleger führen. Steigen beispielsweise die Kosten Material, Personal, oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen, so kann das dazu führen, dass Projekte nicht mehr wirtschaftlich tragfähig durchgeführt bzw. zu Ende gebracht werden können. Führt dies zur (erneuten) Insolvenz des Emittenten, kann dies zum Totalverlust der Anlage führen.
Ein Kostenrisiko ergibt sich insbesondere bei den Kapitalkosten. Steigen während der Laufzeit einer Finanzanlage die Kosten für Geld, sprich die Zinsen, deutlich an, führt dies zu sinkenden Marktwerten bei den finanzierten Vermögenswerten. Das kann dazu führen, dass ein Verkaufserlös oder eine Refinanzierung, die zur Rückzahlung der Finanzanlage dienen sollen, nicht ausreichen, um die Vermögensanlage ganz oder in Teilen zurückzuzahlen. Für Anleger in Finanzanlagen ergibt sich durch steigende Kapitalkosten während der Projektlaufzeit ein erhebliches Rückzahlungsrisiko.
i) Risiko von kreditfinanzierten Kapitalanlagen
Anleger können durch Kreditaufnahme oder Beleihung ihrer Investitionen in Finanzanlagen zusätzliche Mittel für die Geldanlage erhalten, mit dem Ziel, den Anlagebetrag zu steigern. Dieses Vorgehen bewirkt eine Hebelwirkung des eingesetzten Kapitals und kann das Risiko deutlich erhöhen. Sinkt der Wert der Finanzanlagen, können unter Umständen Zins- und Tilgungsforderungen der Finanzanlage nicht mehr bedient werden. Dies kann zur Insolvenz des Anlegers führen. Von kreditfinanzierten Geldanlagen ist daher im Grundsatz abzuraten.
j) Zinsänderungsrisiko/Kursrisiko
Das Zinsänderungsrisiko ist eines der zentralen Risiken von verzinslichen Finanzanlagen. Schwankungen im Zinsniveau sind am Geldmarkt (kurz- bis mittelfristig) und Kapitalmarkt (langfristig) an der Tagesordnung und können den Wert Ihrer Finanzanlagen im Inseratssystem stark beeinflussen.
Das Zinsänderungsrisiko ergibt sich aus der Ungewissheit über die zukünftigen Veränderungen des Marktzinsniveaus. Der Käufer einer verzinslichen Finanzanlage ist einem Zinsänderungsrisiko in Form eines Kursverlustes ausgesetzt, wenn das Marktzinsniveau steigt. Dieses Risiko wirkt sich grundsätzlich umso stärker aus, je deutlicher der Marktzinssatz ansteigt, je länger die Restlaufzeit der Finanzanlage ist und je niedriger die vereinbarte Nominalverzinsung ist. Befinden sich die Marktzinsen am Rückzahlungstag auf einem niedrigen Niveau, können Sie den Rückzahlungsbetrag u. U. nur zu ungünstigen Bedingungen wieder neu anlegen. Wird die Finanzanlage bis zum Schluss der vereinbarten Laufzeit gehalten, wirkt sich das Zinsänderungsrisiko nicht aus.
k) Kündigungsrisiko
In den Anlagebedingungen, die in der Finanzanlage enthalten sind, oder im Kreditvertrag kann sich der Emittent (Schuldner) einer Vermögensanlage einseitig ein Kündigungsrecht vorbehalten oder die Möglichkeiten zur ordentlichen Kündigung oder einer Sondertilgung vereinbaren. Regelmäßig werden gestufte Mindesthaltefristen vertraglich vereinbart und die Verträge sehen Laufzeitverlängerungsoptionen durch den Emittenten vor. Werden Darlehen mit unbestimmter Laufzeit vereinbart, setzt die Fälligkeit zur Rückzahlung der Finanzanlage eine Kündigung durch den Anleger voraus. Die Kündigungsbedingungen und der konkrete Ablauf sind den jeweiligen Anlagebedingungen zu entnehmen.
Die Anlagebedingungen sehen daneben regelmäßig vor, dass ein Stimmrechtspooling erfolgt. Bei entsprechender Mehrheitsentscheidung durch die Anleger kann dies zur vorzeitigen Beendigung oder Verlängerung der Laufzeit der Finanzanlage führen. Mit einem solchen Kündigungsrecht werden Finanzanlagen oft in Hochzinsphasen ausgestattet oder diese dienen dazu, eine neue Finanzierungsrunde für den Emittenten zu ermöglichen, wenn dies eine Ablösung der Altverbindlichkeiten aus vorherigen Finanzierungsrunden erfordert. Sinkt das Marktzinsniveau, so steigt für Sie als Anleger das Risiko, dass der Emittent von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht, oder dass im Rahmen der Umfinanzierung eine vollständige Ablösung der Finanzanlage verlangt wird. Der Emittent kann auf diese Weise seine Verbindlichkeiten abbauen, oder er refinanziert sich durch Ausgabe eines neuen Instruments billiger und verringert damit seine Zinslast.
l) Steuerliche Risiken
Wir weisen darauf hin, dass Ihnen aus Geschäften im Zusammenhang mit Finanzanlagen weitere Kosten und Steuern entstehen können. Die steuerliche Behandlung ist zudem von den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig und kann künftigen Änderungen unterworfen sein.
Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Stand 06/2026 ©