Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aneas Finance GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aneas Finance GmbH

I | Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für Besuche und die Inanspruchnahme der Dienste der Webseite www.aneas-finance.de und aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains oder Apps (nachfolgend ANEAS-Plattform oder Plattform) sowie für alle sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Aneas Finance GmbH, Im Zukunftspark 4, 74076 Heilbronn, Deutschland (nachfolgend ANEAS) und den Nutzern, soweit sich nichts anderes aus zwischen ANEAS und dem jeweiligen Nutzer oder einem sonstigen Dritten getroffenen Vereinbarungen ergibt. Die von ANEAS geschuldeten Leistungen können auch von einem mit ihr verbundenen Unternehmen, insbesondere Tochterunternehmen, erbracht werden.

II | Definitionen

Für Zwecke dieser AGB gelten je nach Anlageprodukt die Definitionen in Art. 2 der Verordnung (EU) 2020/1503 bzw. des § 1 VermAnlG, soweit nicht nachfolgend in diesen AGB abweichend definiert:

1. Die ANEAS betreibt eine Internet-Dienstleistungsplattform im Sinne von § 2a VermAnlG gem. der Ausnahmebestimmungen im § 2 Abs. 1 Nr. 4 VermAnlG auf der Anleger die Möglichkeit erhalten, Finanzanlagen im Form von Vermögensanlagen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 7 VermAnlG gem. der Ausnahmebestimmung im § 2 Abs. 1 Nr. 4 VermAnlG im Folgenden auch „Anlage“ genannt, zu erwerben,

2. Nutzer sind alle Besucher der ANEAS-Plattform, unabhängig davon, ob sie registriert sind.

3. Registrierte Nutzer sind alle Nutzer, die den Registrierungsprozess auf der ANEAS-Plattform absolviert haben und bei ANEAS als registrierter Nutzer gespeichert sind. Ein registrierter Nutzer steht mit ANEAS in ständiger Geschäftsbeziehung über die Vermittlungsdienstleistung, hat ANEAS als Empfangsvertreter für Post bevollmächtigt und kann per hinterlegten E-Mail Adresse des registrierten Nutzer mit ANEAS kommunizieren, insbesondere Investmentanträge (Orders/Zeichnungen) die auf der ANEAS-Plattform öffentlich angeboten werden, abgeben.

4. Anleger oder Gläubiger sind solche registrierten Nutzer, die mindestens eine über die ANEAS-Plattform im Rahmen eines öffentlichen erworben haben.

5. Emittent im Sinne des § 1 Abs. 3 VermAnlG ist die Gesellschaft, deren Vermögensanlage aufgrund eines öffentlichen Angebots auf der ANEAS-Plattform angeboten wird.

6. ANEAS führt im eigenen Namen ein Anlegerregister zu jeder Anlage und erbringt auf dieser Grundlage verschiedene Verwaltungsaufgaben, die zur Übertragung der Anlagen, dem Eigentumsnachweis, der Zinsabrechnung und der Abführung von Steuern notwendig sind.

7. Vermögensanlagen sind solche im Sinne von § 1 Abs. 2 des VermAnlG und zugleich Finanzinstrumente im Sinne von § 1 Abs. 11 Nr. 2 bzw. 11 KWG.

III | Registrierung als Nutzer

1. Für die aktive Nutzung der ANEAS-Plattform über einen Browser oder eine App müssen die Nutzer den Registrierungsprozess durchlaufen und verschiedene wahrheitsgemäße Angaben machen.

2. Natürlichen Personen ist die Registrierung für die in § 2 Abs. 1 Nr.4 VermAnlG genannten Zwecke nur gestattet, wenn sie mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Juristische Personen oder sonstige rechtsfähige oder teilrechtsfähige Vermögensmassen dürfen nur durch ihre vertretungsberechtigten Personen registriert werden.

3. Jede Anonymisierung ist untersagt. Die Registrierung erfolgt unter Verwendung des vollständigen Vor- und Nachnamens oder des Firmennamens, wie sich diese auf öffentlichen Dokumenten zur Legitimation ergeben, und unter Angabe einer E-Mail-Adresse. Zur Vervollständigung der Kundendaten werden weiterhin die Postadresse, eine Telefonnummer und eine Kontoverbindung benötigt. Mehrfachregistrierungen sind nicht gestattet.

4. Ein Rechtsanspruch auf Registrierung besteht nicht. ANEAS kann im freien Ermessen die Registrierung ohne Angabe von Gründen verweigern sowie unter Beachtung der AGB den Plattformnutzungsvertrag kündigen.

5. Nutzer/Anleger dürfen keine US-Personen sein. Angebote, die auf der ANEAS-Plattform angeboten werden, dürfen weder in den USA noch an bzw. für Rechnung einer US-Person angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Für diese Zwecke ist eine US-Person definiert wie in der Regulation S des Wertpapiergesetzes, im Commodity Exchange Act und im Internal Revenue Code von 1986 in seiner jeweils geltenden Fassung im Sinne der Interpretation gemäß dem US Foreign Account Tax Compliance Act 2010 („FATCA“) bzw. dem korrespondierenden zwischenstaatlichen Abkommen mit den USA (IGA) in Verbindung mit dem FATCA-Gesetz und § 117c Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung FATCA-USA-Umsetzungsverordnung vom 23. Juli 2014 (BGBl. I S. 1222), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3000) geändert worden ist. Dies gilt sinngemäß für Personen aus und für Angebote in den Staaten Kanada, Australien und Japan. Der Nutzer versichert hiermit als selbstständige Garantie keine US-Person im vorgenannten Sinne zu sein.

6. Jeder registrierte Nutzer darf die Plattform nur auf eigene Rechnung nutzen. Die Registrierung ist höchstpersönlich und darf nicht übertragen werden.

7. Nach der Registrierung auf der Plattform wird durch ANEAS eine E-Mail zur Authentifizierung an die durch den Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Durch die Bestätigung der E-Mail durch den Nutzer durch weitere Registrierungsschritte wird die Akzeptanz dieser AGB und der Erhalt dieser AGB, der Widerrufsbelehrung und der Verbraucherinformationen als PDF-Datei in der Anlage zur E-Mail als dauerhaften Datenträger bestätigt.

8. Um einen reibungslosen und rechtssicheren Betrieb der Plattform zu gewährleisten, verpflichtet sich der Nutzer, ausschließlich über die ANEAS-Plattform mit dem Anbieter oder Verkäufer oder anderen Anlegern in Kontakt zu treten.

9. Dazu muss er sein sich an den Nutzer-Support wenden. Für jede Kontaktaufnahme muss ein berechtigtes Interesse bezogen auf die Vermögensanlage des Anlegers bestehen. Für jeden Verstoß des Nutzers gegen diese Regelungen wird eine Vertragsstrafe von 500,- EUR fällig, sofern der Nutzer nicht einen geringeren oder ANEAS nicht einen höheren Schaden nachweisen kann.

10. Der Nutzer bestellt die ANEAS hiermit unwiderruflich für die Dauer der Nutzung der Plattform zum Post-Empfangsvertreter des Anlegers und bevollmächtigt hiermit die ANEAS ausdrücklich zum rechtswirksamen Empfang von Dokumenten und Erklärungen des Anlegers, welche die Kommunikation zu Vermögensanlagen betreffen, die auf der ANEAS-Plattform vermittelt werden und die nicht einem gesetzlichen Schriftformerfordernis nach § 126 BGB unterliegen.

11. Mit Übersendung des jeweiligen Dokuments an das E-Mail-Postfach der hinterlegten E-Mail-Adresse des Nutzerkontos wird dieses Dokument rechtswirksam und im Zeitpunkt der Übersendung zugestellt. Die Bevollmächtigung kann widerrufen werden, indem das Nutzerkonto deaktiviert wird. Auch der Nutzer kann sich auf die rechtswirksame Zustellung über die Plattform als Empfangsvertreter auf der Anbieterseite (z. B. für Widerrufserklärungen oder bei Verkäufen) verlassen.

12. Die Anmeldung unter Angabe unrichtiger Daten ist unzulässig und kann zur Sperrung des Nutzeraccounts führen. ANEAS behält sich das Recht vor, Registrierungen, die mit Einmal-E-Mail-Adressen bzw. „temporären Adressen“ (sog. „Wegwerf-E-Mail-Adressen“) erstellt wurden sowie Registrierungen, die innerhalb von 96 Stunden nach der Erstellung nicht vervollständigt wurden, ohne vorherige Ankündigung zu löschen.

13. Registrierte Nutzer der Plattform sind verpflichtet, während der Dauer ihrer Registrierung die im Rahmen der Registrierung getätigten Angaben stets aktuell zu halten. Insbesondere die Anleger sind verpflichtet, unverzüglich jede Änderung ihres Namens, ihrer Anschrift, ihrer E-Mail-Adresse, ihrer Bankverbindung und, soweit in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, ihrer Steueridentifikationsnummer und des Kirchensteuermerkmals mitzuteilen, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Darüber hinaus sind nach Aufforderung durch die Plattform die Auskunftspflichten nach § 11 Abs. 6 GwG zu erfüllen.

14. Nutzer legen sich für den Zugriff auf den Nutzeraccount ein Passwort an. Nutzer der Plattform sind verpflichtet, dieses Passwort keinem Dritten zugänglich zu machen.

Sobald der registrierte Nutzer durch den Kauf einer Anlage seinen Status in einen Anleger gewechselt hat, ist der Anleger verpflichtet, sich zu identifizieren bzw. zu legitimieren gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) und den Geldwäscherichtlinien der ANEAS. ANEAS wird den Nutzer auffordern, die notwendigen Schritte durchzuführen.

15. Um einen reibungslosen und rechtssicheren Betrieb der Plattform zu gewährleisten, verpflichtet sich der Nutzer, ausschließlich über die ANEAS-Plattform mit Emittenten, anderen Anlegern in Kontakt zu treten. Dazu muss er sich an den Nutzer-Support wenden. Für jede Kontaktaufnahme muss ein berechtigtes Interesse bezogen auf die Anlage des Anlegers bestehen. Für jeden Verstoß des Nutzers gegen diese Regelungen wird eine Vertragsstrafe von 500,- EUR fällig, sofern der Nutzer nicht einen geringeren oder ANEAS nicht einen höheren Schaden nachweisen kann.

16. Jegliche Art von Kommentaren, Informationen und Dokumenten, die über die ANEAS-Plattform versendet werden, dürfen nicht gegen geltende Gesetze verstoßen oder anderweitig unangemessen sein, insbesondere rassistischen, pornographischen, beleidigenden oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalt aufweisen. Für jeden Verstoß des Nutzers gegen diese Regelungen wird eine Vertragsstrafe von 500,- EUR fällig, sofern der Nutzer nicht einen geringeren oder die ANEAS nicht einen höheren Schaden nachweisen kann.

IV | Vertragliche Geltungsbereiche

Mit der Nutzung oder erfolgreichen Registrierung auf der ANEAS-Plattform kommen verschiedene Vertragsverhältnisse zur Vermittlung und über die Plattformnutzung zwischen Aneas Finance GmbH, Im Zukunftspark 4, 74076 Heilbronn und den Nutzern der Plattform gemäß diesen AGB zustande:

1. Plattformnutzungsvertrag

Mit jeder Nutzung der ANEAS-Plattform werden diese AGB zur Vertragsgrundlage für die Nutzung der Plattform. Das Rechtsverhältnis zwischen Aneas Finance GmbH, Im Zukunftspark 4, 74076 Heilbronn und den Nutzern der Plattform richtet sich nach den folgenden Bestimmungen dieser AGB, auch für das vorvertragliche Verhältnis bis zum Abschluss der Registrierung. Diese vertraglichen Regelungen können als Regelungen des Handelsplatzes auch Einfluss auf die Vertragspartner der Nutzer haben, weil sich die Nutzer und deren Vertragspartner darauf einstellen, dass sich alle Nutzer der Plattform als Handelsplatz an die vertraglichen Regelungen der Plattform halten werden.

2. Vermittlung von Vermögensanlagen nach dem VermAnlG

a) Informationsbereitstellung zu Vermögensanlagen (VermAnlG)

1. Die ANEAS-Plattform stellt die von den Emittenten der Vermögensanlagen bereitgestellten Informationen zu den Anlagen der Emittenten für die Nutzer bereit.

2. Es ist die Verantwortung des Emittenten, die für die Nutzer/Anleger relevanten Informationen im Rahmen des öffentlichen Angebotes der Vermögensanlage richtig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

3. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zugänglich gemachten Informationen während der Laufzeit der Vermögensanlage ist ausschließlich der Emittent verantwortlich.

b) Keine Beratung/Ausschluss Informationsüberprüfung/keine Einlagensicherung

1. ANEAS erbringt auf der ANEAS-Plattform keinerlei Anlageberatung. Es werden nur Ausführungsgeschäfte vermittelt (Execution Only).

2. Die technische Bereitstellung von Informationen auf der Plattform durch ANEAS und die Vermittlung der Anlagen über die ANEAS-Plattform stellen keine Empfehlung oder Anlageberatung sowie keine Rechts- oder Steuerberatung durch ANEAS dar. ANEAS erbringt nur Vermittlungsdienstleistungen im Sinne des § 2a VermAnlG.

WARNHINWEIS!

3. Insbesondere wird durch ANEAS nicht geprüft, ob und inwieweit die Angaben zu den Vermögensanlagen zutreffend sind und ob ein Kauf einer Vermögensanlage (Anlage) für den Anleger wirtschaftlich sinnvoll ist. Der Anleger muss die Angaben des Emittenten der Vermögensanlage selber auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen. Ungeachtet der Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen als Internetdienstleistungsplattform nach § 2a VermAnlG wird kein zivilrechtlicher Auskunftsvertrag zwischen der Internetdienstleistungsplattform (ANEAS) und dem Anleger geschlossen. Eine Plausibilitätsprüfung der Angaben über den Emittenten, die Emission selbst oder eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit des finanzierten Projekts durch ANEAS findet nicht statt. ANEAS steht nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ein.

4. Die Anlageentscheidung muss der Anleger eigenverantwortlich und ggf. unter Nutzung von Anlageberatern oder Rechtsanwälten treffen.

5. Der Nutzer sollte die jeweiligen Angebotsunterlagen und die allgemeinen und besonderen Risikohinweise in den Anlagebedingungen sorgfältig prüfen und diese vor der Investition in wirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht durch Rechtsberater prüfen lassen.

WARNHINWEIS!

6. Die Gewährung von Kapital durch den Anleger an den Emittenten einer Vermögensanlage wird nicht als Verbrauchervertrag behandelt.

WARNHINWEIS!

7. Der Emittent der vermittelten Vermögensanlage ist nicht durch die gemäß der Richtlinie 2014/49/EU geschaffenen Einlagensicherungssysteme geschützt. Vermögensanlagen im Sinne des VermAnlG, die über eine Internetdienstleistungsplattform nach §2a VermAnlG vermittelt wurden, sind nicht durch die gemäß der Richtlinie 97/9/EG geschaffenen Anlegerentschädigungssysteme geschützt.

Gesetzlicher WARNHINWEIS!

8. Der Erwerb von Vermögensanlagen, die auf ANEAS vermittelt werden, ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

c) Zeichnung der Vermögensanlage im Rahmen der Erstemission

1. Wenn der registrierte Nutzer Interesse an dem Erwerb einer Vermögensanlage hat, ist folgender Ablauf für die Vermittlung durch ANEAS vereinbart:

2. Sofern der registrierte Nutzer sich umfassend zur Vermögensanlage informiert hat, kann er während der öffentlichen Angebotsphase einer Emission über die ANEAS-Plattform durch Ausfüllen und Übersendung der entsprechend bereitgestellten Unterlagen an den ANEAS-Kundenservice in Textform durch die im Nutzeraccount hinterlegte E-Mail-Adresse einen Investmentantrag (auch „Angebot“ oder „Zeichnung“ genannt) in von ihm gewählter Nennbetragshöhe (Mindestbetrag 10.000 EUR) in der Währung Euro („EUR“) für einen gewünschten Vertragsabschluss über die angebotene Vermögensanlage des Emittenten (Anlage) abgeben. Die Abgabe eines verbindlichen Investmentantrages erfordert, dass der Nutzer auf der ANEAS-Plattform das für die Investition vorgegebene Formular ausfüllt, die Angaben wahrheitsgemäß beantwortet und mindestens die „Anlagebedingungen“ und das „Vermögensanlagen-Informationsblatt“ (falls vorhanden) lokal abspeichert (Download) und das ausgefüllte Angebot in Textform an den ANEAS-Kundenservice mit der im Nutzeraccount hinterlegten E-Mail-Adresse übersendet. Damit gibt der registrierte Nutzer ein rechtsverbindliches Angebot zur Bereitstellung von Kapital an den Emittenten nach Maßgabe der von dem Anleger im Formular bestätigten Verträge, Anlagebedingungen und Risikohinweise gegenüber ANEAS als Empfangsvertreter des Emittenten ab. Der Anleger verzichtet auf eine gesonderte Annahmeerklärung für den Vertragsschluss.

3. ANEAS hat den verbindlichen Investmentantrag (Angebot) unmittelbar an den Emittenten weitergeleitet. Der Emittent wird das Angebot des Anlegers unmittelbar annehmen.

4. Nach Eingang dieses Investmentantrages versendet der Emittent nur zu Dokumentationszwecken eine Annahmebestätigung in Textform an die im Nutzeraccount hinterlegte E-Mail-Adresse. Darin wird der Eingang des Investmentantrages und der Vertragsabschluss bestätigt. Weiterhin wird in dieser Mitteilung zur Überweisung des Anlagebetrages auf das mitgeteilte Emissionskonto aufgefordert. 

5. ANEAS wird in keinem Fall Vertragspartner, sondern vermittelt nur das Geschäft über den Erwerb der Vermögensanlage.

6. Nach Eingang des Anlagebetrags auf dem Emissionskonto erfolgt die Zuteilung der Vermögensanlage, d. h. der Beginn der Verzinsung und die Eintragung in das Vermögensanlagenregister.

7. Zahlungen werden ausschließlich unter Zwischenschaltung eines externen Zahlungsdienstleisters abgewickelt und sind auf das jeweils angegebene Emissionskonto zu zahlen.

d) Mitwirkungspflicht im Investmentantragsprozess/Angemessenheitsprüfung

1. Der Anleger muss im Rahmen des Investmentantragsprozesses verschiedene Angaben für die gesetzlich vorgeschriebene Angemessenheitsprüfung wahrheitsgemäß machen. Die Angaben betreffen seine Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzanlagen und seine Einkommens- oder Vermögensverhältnisse, soweit diese Informationen erforderlich sind, um die Angemessenheit der Finanzanlage für den Anleger beurteilen zu können.

2. Die weiteren Regelungen zur Anlage und deren Konditionen, insbesondere der Mindestzeichnungsbetrag, die Laufzeit etc. ergeben sich abschließend aus den Anlagebedingungen, den allgemeinen Risikohinweisen und dem Vermögensanlagen-Informationsblatt. Diese Dokumente werden im Rahmen des Zeichnungsprozesses per E-Mail bereitgestellt und stehen damit auf einem dauerhaften Datenträger (PDF-Dateien) des Anlegers zur Verfügung.

3. ANEAS ist, soweit einschlägig, gesetzlich verpflichtet, die Anlagegrenzen des § 2a Abs. 3 VermAnlG zu beachten.

3. Verwaltung von Werten für Anleger

1. Die Kreditbuchhaltung bzw. das Führen des Vermögensanlagenregisters erfolgt nicht als Dienstleistung für die Nutzer/Anleger, sondern im Eigeninteresse der Plattform. Die unentgeltliche Bereitstellung von Informationen aus diesen Registern und Buchhaltungsdaten begründet keine vertraglichen Ansprüche der Nutzer/Anleger oder des Verkäufers gegen die Plattform. Es gelten im Übrigen nur diese AGB:

2. Die über ANEAS angebotenen Vermögensanlagen werden nicht verbrieft. ANEAS führt ein Anlegerregister für jede Anlage, indem sämtliche Gläubiger der Anlage mit dem Gesamtbetrag der ihnen zustehenden Forderung sowie ihren Identifikationsmerkmalen verzeichnet sind. Das Anlegerregister stellt sicher, dass der Anleger sein Eigentum an der Anlage gegenüber dem Projektträger bzw. dem Emittenten nachweisen kann.

3. Der Anleger bevollmächtigt hiermit ANEAS unwiderruflich für die Dauer des Eigentums an einer Anlage, die auf ANEAS öffentlich angeboten wurde, unabhängig davon ob der Anleger diese im Rahmen eines öffentlichen Angebotes auf der ANEAS-Plattform oder nach außerhalb der Plattform erworben hat (Sekundärmarkt), im Namen des Anlegers Urkunden über das Eigentum der Anlage gemäß dem Anlegerregister im Sinne der §§ 409 Abs. 1, 410 Abs. 1 Satz 1 BGB gegenüber dem Emittenten formgerecht auszustellen.

Hinweis auf POSTVOLLMACHT:

4. Der Nutzer bestellt ANEAS hiermit unwiderruflich für die Dauer des Eigentums an einer auf ANEAS im Anlegerregister registrierten Anlage zum Empfangsvertreter des Anlegers für die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts des Emittenten im Sinne des § 410 Abs. 1 Satz 1 BGB und bevollmächtigt hiermit ANEAS ausdrücklich zum rechtswirksamen Empfang von Dokumenten und Erklärungen des Anlegers, welche die Kommunikation mit Bezug auf die Anlagen, die auf der ANEAS-Plattform vermittelt werden und die nicht einem gesetzlichen Schriftformerfordernis nach § 126 BGB unterliegen. Mit Übersendung des jeweiligen Dokuments an das E-Mail-Postfach der im Nutzeraccount hinterlegten E-Mail-Adresse wird dieses Dokument rechtswirksam zu dem Zeitpunkt der Übersendung an den Nutzer/Anleger zugestellt. Die Bevollmächtigung kann der Anleger widerrufen, indem er seinen Nutzeraccount deaktiviert.

V | Unentgeltlichkeit/Gewährleistung/Verfügbarkeit

1. Die Nutzung der ANEAS-Plattform ist für Nutzer und Anleger unentgeltlich.

2. ANEAS bestimmt die Funktionen der Plattform sowie deren Ausgestaltung. ANEAS vereinbart mit den Nutzern keine bestimmte Beschaffenheit und die Nutzer haben keinen Anspruch darauf, dass die Plattform bestimmte Funktionen hat oder diese in bestimmter Weise ausgestaltet sind. Davon ausgenommen ist die rechtlich verbindliche Zusage der ANEAS, dass anlagebezogene Daten und Informationen dauerhaft gespeichert werden, mindestens bis die Vermögensanlage ordnungsgemäß zurückgeführt oder verjährt sind.

3. ANEAS wird die Plattform mit angemessener Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten zur Verfügung stellen. ANEAS gibt keine sonstigen Versprechen oder Zusicherungen im Hinblick auf die Plattform oder die Dienste ab und gewährleistet insbesondere nicht, dass:

a) die Nutzung der Plattform ohne Unterbrechung möglich oder fehlerfrei sein wird,

b) die Plattform frei von sicherheitsrelevanten Störungen sein wird.

4. ANEAS hat aufgrund der Unentgeltlichkeit der Plattformnutzung für den Nutzer, das Recht, die Angebote und Leistungen der ANEAS-Plattform jederzeit zu reduzieren, zu erweitern oder auf andere Art zu ändern. Die Änderung darf ohne vorherige Ankündigung erfolgen, wenn dies aus wichtigem Grund erforderlich wird. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderungen zur Erfüllung von rechtlichen Anforderungen oder zur Abstellung behördlicher Beanstandungen notwendig sind. Davon ausgenommen ist die Pflicht zur dauerhaften Bereitstellung der anlagebezogener Unterlagen im Rahmen der Vereinbarungen.

5. Für Leistungen, die im Auftrag des Nutzers/Anlegers oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, sowie für einen Anspruch von ANEAS auf Ersatz von Aufwendungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere haben die Anleger auf Nachweis die Bankgebühren für Rücklastschriften an ANEAS zu erstatten.

6. Ein Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht. ANEAS ist bestrebt, im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren eine umfassende Verfügbarkeit der Plattform zu gewährleisten. Insbesondere Wartung, Sicherheits- oder Kapazitätsgründe sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereiches von ANEAS können zur vorübergehenden Einschränkung oder Einstellung der Leistungen und der Erreichbarkeit der Plattform führen. Die Zugänglichkeit der Plattform hängt auch von der eigenen technischen Ausstattung der Nutzer sowie von der Qualität der Datenverbindung über das Internet ab.

7. Unter Umständen kann es aus technischen Gründen zu Datenverlusten kommen. ANEAS übernimmt hierbei keine Gewähr für die Verfügbarkeit der Daten oder eine Haftung für Datenverluste. Der Nutzer ist verpflichtet, sich Kopien oder Ausdrucke aller Angebotsunterlagen und Verträge zu fertigen, und sich diese insbesondere zu downloaden.

VI | Weitere Bedingungen für registrierte Nutzer

1. Telefonaufzeichnungen

Zur Stärkung des Anlegerschutzes und um Missverständnisse über telefonisch oder elektronisch getroffene Vereinbarungen vorzubeugen, ist ANEAS gesetzlich verpflichtet, alle Telefongespräche und elektronische Kommunikation mit Bezug auf die Vermittlung von öffentlichen Angeboten aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen dienen als Beweismittel für ANEAS und werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen aufbewahrt. Sollte der Anleger mit einer Aufzeichnung nicht einverstanden sein, so darf kein telefonischer Support durch ANEAS erfolgen. Der Anleger kann von ANEAS bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist einmalig eine Kopie der telefonischen oder sonstigen elektronischen Aufzeichnungen beantragen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die telefonische oder elektronische Kommunikation stattgefunden hat. Die Anfrage ist schriftlich an ANEAS zu stellen und muss eine Identifizierung des Anlegers und das Datum oder den Zeitraum der Aufzeichnung mit einer Genauigkeit von 1 Woche angeben. Es wird eine Bearbeitungszeit von bis zu 8 Wochen für die Bereitstellung der Aufzeichnungskopien vereinbart. Für die Bereitstellung der Kopien kann ANEAS die Erstattung der nachweislich entstandenen Auslagen verlangen.

2. Geheimhaltung, Sperranzeige und sonstige Einschränkungen für den Nutzer

Der registrierte Nutzer ist für die Nutzung seines ANEAS-Accounts selbst verantwortlich und hat die Geheimhaltung seines Passworts sicherzustellen.

Stellt der registrierte Nutzer den Verlust oder den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Passworts oder eine sonstige unberechtigte Nutzung seiner Stammdaten durch Dritte oder keine Übereinstimmung der von ANEAS dem Anleger angezeigten Transaktionsdaten mit den von ihm für die Transaktion vorgesehenen Daten fest, hat der registrierte Nutzer ANEAS hierüber unverzüglich zu unterrichten („Sperranzeige“).

ANEAS wird auf Veranlassung des registrierten Nutzers seinen Account unverzüglich sperren, sodass neben ANEAS und von ANEAS autorisierte Personen kein Dritter Zugang zu diesem Nutzeraccount hat. ANEAS darf den Account eines registrierten Nutzers ohne dessen Veranlassung sperren, wenn

ANEAS berechtigt ist, den Plattformnutzungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen oder sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Stammdaten, insbesondere des Passworts, dies rechtfertigen oder der begründete Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen bzw. missbräuchlichen Verwendung der Stammdaten besteht, insbesondere um eine nach dem GwG erforderliche Identifizierung eines registrierten Nutzers zu erschweren oder um dessen Identität zu verschleiern. ANEAS wird dem registrierten Nutzer auf Nachfrage die hierfür maßgeblichen Gründe mitteilen.

ANEAS wird eine Sperre aufheben, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind und ggf. in Abstimmung mit dem Nutzer die Stammdaten und insbesondere das Passwort austauschen, soweit dies zur Sicherung des Nutzeraccounts nötig ist.

ANEAS ist berechtigt, einen registrierten Nutzer ohne Angabe von Gründen vom Erwerb weiterer über die ANEAS-Plattform angebotener Emissionen auszuschließen. 

3. Zahlungsinformationen an den Emittenten

Der registrierte Nutzer/Anleger verpflichtet sich stets, eine aktuelle, gültige Kontoverbindung auf der ANEAS-Plattform in seinen Einstellungen vorzuhalten. Zum jeweiligen Zahlungszeitpunkt für Ansprüche aus der Anlage wird der Projektträger bzw. der Emittent über den eingeschalteten Zahlungsdienstleister den auszuzahlenden Betrag auf diese Kontoverbindung überweisen. Zu diesem Zweck werden die Zahlungsinformationen bereits rund zwei Wochen vor dem Zahlungszeitpunkt an den Projektträger bzw. Emittenten übermittelt, damit dessen Kreditinstitut die Zahlung an den Anleger fristgerecht ausführen kann. Sollte der Anleger keine oder eine fehlerhafte Kontoverbindung hinterlegt haben, wird ANEAS den Anleger nach Kenntnissetzung der fehlerhaften Kontoverbindung kontaktieren und zur Aktualisierung seiner Daten auffordern.

Sollte es trotz der Aufforderungen nicht möglich sein, eine entsprechende Zahlung an den Anleger durchzuführen oder verhindert eine geldwäscherechtlichen Auszahlungssperre die Auszahlung, hat der Projektträger bzw. Emittent die Möglichkeit, nicht auszahlbare (Teil-)Beträge unverzinst bei der am Sitz des Projektträgers bzw. Emittenten zuständigen Hinterlegungsstelle für den Anleger unter Verzicht auf das Rücknahmerecht zu hinterlegen.

ANEAS behält sich im Weiteren vor, zum Zweck der Kontaktaufnahme mit dem Anleger kostenpflichtige Dienstleistungen zu beauftragen. Die anfallenden Aufwendungen muss der Anleger tragen. Die Kostensätze sind im Preis- und Leistungsverzeichnis einzusehen.

4. Kontroll- und Prüfungspflichten des Anlegers

Für Mitteilungen an die Anleger bedient sich ANEAS des im registrierten Nutzeraccount hinterlegten E-Mail-Postfachs sowie externer Telekommunikationsmittel, insbesondere E-Mails und E-Mail-Dienste.

ANEAS erteilt dem Anleger einmal jährlich eine Mitteilung über seinen sich aus den jeweiligen Anlegerregistern ergebenden Bestand an Anlagen in Textform via E-Mail.

Der Anleger hat sämtliche Mitteilungen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen ANEAS unverzüglich mitzuteilen.

5. Profildaten und Steuern

Soweit der registrierte Nutzer auf der ANEAS-Plattform Daten in seinem Profil hinterlegt, ist ANEAS berechtigt, diese Daten zu verwenden und Projektträgern bzw. Emittenten sowie deren Dienstleistern zur Verfügung zu stellen, damit Auszahlungen aus den Anlagen (z. B. Zinsen, Gewinnanteilen oder Rückzahlungen) an die Anleger erfolgen können und damit die entsprechenden Anmeldungen, insbesondere hinsichtlich Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, von dem Steuerverpflichteten bzw. von dessen Dienstleister bei den hierfür zuständigen Stellen vorgenommen werden können (berechtigtes Interesse). Dies betrifft insbesondere jedoch nicht ausschließlich den Vor- und Nachnamen des Anlegers, den Wert der Anlage, die Bankverbindung, das Kirchensteuermerkmal und die Steueridentifikationsnummer und Steuernummer des Anlegers.

Der Anleger erklärt sich damit einverstanden, dass ANEAS sowie die Projektträger/Emittenten bzw. deren Dienstleister beim Bundeszentralamt für Steuern sowie bei jeder weiteren hierfür zuständigen Stelle die Kirchensteuermerkmale des Anlegers abfragen und damit ggf. die Kirchensteuer für den Anleger abgeführt werden kann. Der Anleger kann der Herausgabe seiner Daten durch das Bundeszentralamt für Steuern widersprechen. Hierfür muss der Anleger gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk erteilen. Ein einmal erteilter Sperrvermerk bleibt bis auf einen schriftlichen Widerruf bestehen. Ohne Nachweis eines berechtigten Interesses werden keine Daten an Dritte, insbesondere nicht an Projektträger/Emittenten, herausgegeben.

VII | Laufzeit und Kündigung

1. Der Plattformnutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

2. Der Plattformnutzungsvertrag kann jederzeit fristlos von ANEAS und dem registrierten Nutzer gekündigt werden, wenn:

a) keine Anlagen oder Werte im Register verwaltet werden,

b) keine ausstehenden Lastschriften für die Inserats- oder Registergebühren bestehen,

c) keine ausstehenden Zinszahlungen mehr zu erwarten sind,

d) keine offenen Zahlungen auf einem Treuhandkonto bestehen,

e) keine offenen Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern bestehen.

Für die Beendigung der Registrierung und damit des Nutzungsvertrages kann der Anleger eine Kündigung via E-Mail an info@aneas-finance.de schreiben.

3. Soweit der Anleger noch eine Anlage in seinem Bestand hat, besteht der Plattformnutzungsvertrag bis zum Verkauf oder der Rückzahlung oder der Ausbuchung wegen Uneinbringlichkeit der letzten Anlage fort.

4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

VIII | Kommunikation und Auskünfte

Anfragen und Fragen, die Nutzer an BERGFÜRST richten, dürfen an Projektträger bzw. Emittenten zur Beantwortung weitergeleitet werden.

IX | Haftungsbeschränkung und Haftungsfreistellung

1. Ansprüche des Nutzers/Anlegers auf Schadensersatz gegenüber ANEAS sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – zu den nachfolgenden Bedingungen und Ausnahmen ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers/Anlegers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ANEAS, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Einhaltung der Anleger vertraut hat und vertrauen durfte.

2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ANEAS nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Parteien gehen davon aus, dass bei Vermögensschäden ein vertragstypischer Schaden der Höhe des versicherten Betrages in Höhe von je Versicherungsfall 1.300.000,- EUR und maximal 2.600.000,- EUR p.a. entspricht, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.

3. Die Haftungsbeschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ANEAS, wenn Ansprüche gegen diese geltend gemacht werden.

4. Gesetzliche Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.

5. ANEAS haftet auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt insbesondere Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse, Pandemie, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse eintreten.

X | Vertrauliche Informationen

1. Registrierte Nutzer dürfen vertrauliche Informationen, die zum Zwecke ihrer Investitionsentscheidung (Bilanzen, Sicherheiten, Verträge etc.) oder zur laufenden Überwachung ihrer Anlage (Treuhänderberichte etc.) bereitgestellt worden sind, nur selbst nutzen, jedoch in keiner Art oder Form an Dritte oder andere Anleger oder deren Vertretungen oder Vereine weitergegeben, diese verbreiten oder sonst veröffentlichen, es sei denn ANEAS erteilt seine schriftliche Zustimmung.

2. Vertrauliche Informationen sind alle Unterlagen, Informationen und Daten, die ausschließlich registrierten Nutzern zugänglich sind.

3. Keine vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die

a) registrierten Nutzern von dritter Seite ohne Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit zur Verfügung gestellt wurden oder

b) bereits offenkundig sind oder

c) von ANEAS zur Weitergabe oder Bekanntmachung freigegeben oder veröffentlicht worden sind.

4. ANEAS kann für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung eine Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe durch das zuständige Gericht überprüft wird.

XI | Kommunikation und Netiquette

1. Die auf der ANEAS-Plattform veröffentlichten Fragen der Nutzer und Antworten der Projektträger bzw. Emittenten werden von BERGFÜRST grundsätzlich nicht geprüft und stellen nicht die Meinung von BERGFÜRST dar.

2. ANEAS ist ein freundlicher, sachlicher und fairer Umgangston wichtig. Nutzer sind verpflichtet, Rechtsverstöße, Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, ruf- oder geschäftsschädigende Äußerungen, sittenwidrige Ausdrücke oder persönliche Angriffe gegen andere Nutzer, Moderatoren, Mitarbeiter von ANEAS oder Dritte sowie Inhalte mit werbendem oder kommerziellem Charakter zu unterlassen.

3. ANEAS behält sich das Recht vor, Fragen an den Projektträger bzw. Emittenten nicht zu veröffentlichen, zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu schließen und für deren Verfasser die Nutzung der ANEAS-Plattform zu beschränken oder diesen ganz auszuschließen.

4. Der registrierte Nutzer stellt ANEAS von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber ANEAS wegen einer Pflicht- oder Rechtsverletzung des Nutzers geltend machen, es sei denn, der registrierte Nutzer hat die Verletzung nicht zu vertreten. Zu erstatten sind insbesondere auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung (insbes. Anwaltskosten) seitens ANEAS.

XII | Urheberrechtshinweis

1. Das Abrufen, Kopieren und Abspeichern der Webseiten der ANEAS-Plattform, deren Inhalten oder der mit den Darstellungswerkzeugen generierten oder angezeigten Ergebnisse, im Ganzen oder in Teilen, darf allein zum privaten, nicht kommerziellen Gebrauch vorgenommen werden. Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnungen dürfen weder verändert noch beseitigt werden.

2. Die Einrichtung eines Hyper- und eines Inline-Links von anderen Webseiten auf eine der zu diesem Online-Angebot gehörenden Webseiten, ohne vorherige Zustimmung von ANEAS, wird ausdrücklich untersagt. Insbesondere ist es unzulässig, die zu diesem Online-Angebot gehörenden Webseiten oder deren Inhalte mittels eines Hyperlinks in einem Teilfenster (Frame) einzubinden oder darzustellen.

3. Alle nicht nach den Ziffern 1 und 2 erlaubten Handlungen bedürfen der Zustimmung durch ANEAS.

XIII | Einräumung von Nutzungsrechten durch die Nutzer

1. Mit dem Einstellen von Inhalten auf der ANEAS-Plattform räumt der Nutzer ANEAS ein unwiderrufliches einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an diesen Inhalten zur Online- (z. B. über Internet) und/oder mobilen (z. B. über Smartphone, Tablet) Nutzung einschließlich des Rechts ein, die Inhalte zu speichern, anzupassen, zu ändern, auf jedwedem Medium zu kopieren und öffentlich wiederzugeben.

2. Insbesondere erhält ANEAS das Nutzungsrecht, die Inhalte des Nutzers in Print-Publikationen (z. B. €uro, €uro am Sonntag) zur Werbung für mit ANEAS verbundene Unternehmen (siehe §§ 15 ff. AktG) sowie für die ANEAS-Plattform (z. B. in Print-, TV- oder Radioanzeigen) zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.

3. Ein Anspruch des Nutzers auf nachträgliche Löschung der von ihm eingestellten Inhalte besteht nur, soweit dies datenschutzrechtlich geboten ist.

XIV | Schlussbestimmungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Rechtsverhältnis zwischen ANEAS und den Nutzern der ANEAS-Plattform unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn der Nutzer/Anleger Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU ist, genießt er außerdem Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts seines Aufenthaltsstaates gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I VO).

2. Es wird, soweit gesetzlich zulässig, die nicht-ausschließliche Gerichtsbarkeit der Gerichte in Heilbronn, Baden-Württemberg (Deutschland) vereinbart. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben 

3. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Schriftform gleichgestellt sind Erklärungen in Textform gemäß § 127 BGB die per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden: info@aneas-finance.de

4. ANEAS ist gesetzlich nicht verpflichtet und bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

5. Erfüllungsort für die von BERGFÜRST erbrachten Leistungen ist Heilbronn, Deutschland.

6. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und sonstigen Vereinbarungen, die der Nutzer/Anleger im Rahmen der von ANEAS vermittelten Finanzinstrumente bzw. Schwarmfinanzierungsangebote schließt, haben diese anderen Vereinbarungen Vorrang.

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das generische Maskulinum verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Das Unternehmen mit dem der Nutzer die Vereinbarung schließt ist:

Aneas Finance GmbH
Im Zukunftspark 4
74076 Heilbronn


Gesetzliche Vertreter
Geschäftsführer: Marcus Ferdinand Langemack
 

Kontakt
E-Mail info@aneas-finance.de

Register
Amtsgericht Stuttgart
Handelsregisternummer HRB 799145 B
USt-Id. DE (ausstehend)

 

Stand 06/2026 ©